Schliessung der Golfanlage durch die sächsische Coronaverordnung
Erneut schreibt uns die aktuell bis zum 12.12.2021 gültige Coronaverordnung vor, die Golfanlage zu schliessen. Mit Unverständnis und viel Wut im Bauch kommen wir der Vorgabe nach und fragen die Politik erneut….. habt ihr euch dabei etwas gedacht oder einfach nur so was geschrieben? Wir haben sehr viel Verständnis für Maßnahmen die eine Ausbreitung des Coronavirus entgegenwirken. Dieser Beschluss Outdoor Sportanlagen zu schliessen, bei denen jeglicher Körperkontakt oder mangelnder Abstand augeschlossen ist, stellt die Absicht ad absurdum. Wir beugen uns der Vorgabe, werden aber nicht müde auf einen (von vielen) Mißstand hinzuweisen. Warum sieht man das in anderen Bundesländern anders?
Wir informieren über unsere bekannten Kanäle wenn sich etwas ändert.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Die Schließung ist absolut unverständlich und unsinnig, da es sich um einen outdoor-Sport handelt, bei welchem Abstände eingehalten werden können.
Hauptsache z.B. die Profi Fußballer dürfen „arbeiten“….und jedem Freizeitsportler und deren Betreibern werden Verbote auferlegt…..!
Sehr geehrter Herr Neumann,
ist es zutreffend, dass die Sperrung erst einmal bis 9. Januar verlängert wurde?
Viele Grüße
L. Kiermeier