Der Winter zeigt sich, so wie am letzten Wochenende sehr stürmisch, in diesem Jahr gab es bislang kaum Schnee. Darum haben wir die ersten 9 Bahnen auf Wintergrüns geöffnet.

Im Moment sind die Vorgaben der Politik noch immer so, das Sport auf Aussenanlagen nur unter 2 G Nachweis möglich ist. Das ist für viele Spieler unproblematisch, aber eben nicht für alle. Wir als Anlagenbetreiber sind nachweispflichtig, darum bitten wir jeden Gast, jedes Mitglied und jeden Besucher um diesen Nachweis BEVOR die Golfanlage betreten wird. Das Sekretariat ist täglich in der Zeit von 10 bis 16 Uhr besetzt!!!

Wir sind alles andere als glücklich über diesen Stand denn noch immer scheint es auf der Entscheidungsebene nicht angekommen zu sein, das Golfsport kein Pandemietreiber sein kann. Sport an der frischen Luft, mit ausreichendem Abstand und der Möglichkeit einer Nachverfolgung stellt alles das schon in seinem Ursprung dar, was wir aktuell Tag für Tag einhalten müssen.

Nach einem Normenkontrollverfahren einer niedersächsischen Golfspielerin hat das Oberverwaltungsgericht diesen Part der Coronaverordnung gekippt und ausser Kraft gesetzt. Begründet hat das Gericht seine (unanfechtbare) Entscheidung u. a. damit, dass die bisherige Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung unangemessen ist, da zwar bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko angenommen werden kann, dies jedoch nicht, so wie es die Verordnung tat, allgemein auf die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel übertragen werden darf. Für Mannschaftssportarten, z. B. Fußball, möge dies noch gelten, gerade aber bei im Freien ausgeübten Individualsportarten (z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf) sei ein solch erhöhtes Infektionsrisiko sogar eher fernliegend.

Nun wünschen sich mit Sicherheit die Golfanlagen aller anderen Bundesländer eine Übertragung dieses Urteils auf sich. Das tun wir übrigens auch :-). Leider geht das so einfach nicht und wir werden weiterhin aufmerksam machen, immer wieder erklären und hoffen das sich die Landesregierung in Sachsen auch mit der Thematik befasst, bevor Gerichte ähnliches beschliessen.

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-fur-die-nutzung-von-sportanlagen-unter-freiem-himmel-207917.html

 

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